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Die offiziellen Gedenkmünzen der Schweiz werden seit dem Jahre 1936 in unregelmässigen Abständen und seit 1974 mindestens jährlich herausgegeben.
Die Gedenkmünzen sind zwar gesetzliche Zahlungsmittel, jedoch kennt diese nicht jeder, daher müssen diese zur Zahlung nicht unbedingt angenommen werden. Ihr Wert ist jedoch durch den Staat gedeckt und diese sollten von der Post, der SBB und der Nationalbank zur Zahlung angenommen.
Der Reinertrag aus dem Verkauf dieser Münzen ist traditionell für die Kulturförderung in der Schweiz bestimmt.
Die Sondermünzen sind auch im Dauerauftrag erhältlich.
Im Jahr 2025 sind keine 25-Franken oder 50-Franken Goldmünzen geplant. Es wird nur eine 100-Franken-Goldmünze herausgegeben.