Offizielle Schweizer Gedenkmünzen



Die offiziellen Gedenkmünzen der Schweiz werden seit dem Jahre 1936 in unregelmässigen Abständen und seit 1974 mindestens jährlich herausgegeben.

Die Gedenkmünzen sind zwar gesetzliche Zahlungsmittel, jedoch kennt diese nicht jeder, daher müssen diese zur Zahlung nicht unbedingt angenommen werden. Ihr Wert ist jedoch durch den Staat gedeckt und diese werden von der Post, der SBB und der Nationalbank zur Zahlung angenommen.

Der Reinertrag aus dem Verkauf dieser Münzen ist traditionell für die Kulturförderung in der Schweiz bestimmt.

Die Sondermünzen sind auch im Dauerauftrag erhältlich.


5 Fr. Sonder-Münzen

10 Fr. Sonder-Münzen

20 Fr. Sonder-Münzen

25 Fr. Sonder-Münzen

50 Fr. Sonder-Münzen Gold

100 Fr. Sonder-Münzen Gold

250 Fr. Sonder-Münzen Gold

Dauerauftrag für Sonder-Münzen

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